Elternzeit - Urlaubsansprüche richtig handhaben
Urlaubsansprüche wirken oft überschaubar – bis sie sich über Jahre ansammeln. In einem aktuellen Fall verlangte eine Arbeitnehmerin nach mehreren Jahren Mutterschutz und Elternzeit die Abgeltung von 146 Urlaubstagen. Der Arbeitgeber hatte während dieser Zeit keine Kürzung erklärt.
Die zentrale Frage:
Entsteht Urlaub während Elternzeit weiter – und kann er später noch gekürzt werden?
Was bedeutet das rechtlich?
Urlaub entsteht weiter – auch ohne Arbeit: Viele gehen davon aus, dass während der Elternzeit kein Urlaub entsteht. Das ist rechtlich nicht zutreffend. Sowohl während des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche grundsätzlich weiter. Ohne aktives Handeln des Arbeitgebers wächst der Urlaubsanspruch – auch über mehrere Jahre.
Kürzung ist möglich – aber nur rechtzeitig: Das Gesetz gibt Arbeitgebern ein klares Instrument an die Hand: Der Urlaub kann für die Dauer der Elternzeit gekürzt werden. Aber entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Kürzung muss während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausdrücklich erklärt werden. Unterbleibt diese Erklärung, bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen.
Nachträgliche Kürzung ist ausgeschlossen: Ein häufiger Fehler in der Praxis: Arbeitgeber versuchen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, den Urlaub zu kürzen. Das ist rechtlich nicht möglich. Ist keine rechtzeitige Kürzung erfolgt, bleibt der Anspruch vollständig bestehen – und muss im Zweifel ausgezahlt werden.
Urlaubsansprüche verfallen nicht einfach während der Elternzeit. Sie bleiben bestehen, bis der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sie tatsächlich zu nehmen – also nach der Rückkehr in den Job. Ist das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet, wandelt sich der Urlaub in einen Abgeltungsanspruch um.
Fazit
Urlaub während Elternzeit ist kein Randthema, sondern ein echtes Risiko- und Gestaltungsthema.
Entscheidend ist ein einfacher Grundsatz: Wer nicht rechtzeitig kürzt, muss später vollständig zahlen.
Praxisrelevanz
Für Arbeitgeber gilt: Wer die Kürzungsmöglichkeit nicht nutzt, schafft unter Umständen erhebliche finanzielle Risiken. Urlaubsansprüche können sich über Jahre aufbauen und am Ende zu hohen Auszahlungen führen.
Für Arbeitnehmerinnen bedeutet das: Urlaubsansprüche bleiben während Mutterschutz und Elternzeit erhalten. Ohne rechtzeitige Kürzung können sie weder verfallen noch nachträglich reduziert werden.

